I.
Gegen den ehemaligen Angeklagten ist seit 1998 ein Verfahren wegen Betruges anhängig gewesen. Der Antragsteller, der zuvor bereits seit dem 23. März 1998 als Wahlverteidiger für den ehemaligen Angeklagten tätig gewesen ist, ist dem ehemaligen Angeklagten am 6. Januar 1999 als Pflichtverteidiger beigeordnet worden.
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