I.
Der Antragsteller war dem ehemaligen Angeklagten, dem neben mehreren Diebstahlstaten sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen wurde, als Pflichtverteidiger beigeordnet. Der Antragsteller beantragt für die von ihm für seinen Mandanten erbrachten Tätigkeiten die Gewährung einer Pauschvergütung, die er im wesentlichen mit folgenden Tätigkeiten begründet:
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