I.
Die Antragsteller waren den ehemaligen Angeklagten, denen die Beteiligung an einem Mord vorgeworfen wurde, als Pflichtverteidiger beigeordnet. Die Antragsteller zu 1) und 2) wurden ihrer Mandantin im ersten Hauptverhandlungstermin am 5. Dezember 1996, der Antragsteller zu 3) wurde seinem Mandanten am 29. Juli 1996 beigeordnet. Die Antragsteller beantragen für ihre für ihre jeweiligen Mandanten erbrachten Tätigkeiten die Gewährung einer Pauschvergütung, die sie im wesentlichen mit folgenden Tätigkeiten begründen:
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|