I.
Der Antragsteller war dem ehemaligen Angeklagten, dem die Beteiligung an mehreren Diebstahlstaten vorgeworfen wurde, als Pflichtverteidiger beigeordnet. Er ist für ihn allerdings erst im Berufungs- und Revisionsverfahren tätig geworden. Der Antragsteller beantragt für seine für seinen Mandanten erbrachte Tätigkeiten die Gewährung einer Pauschvergütung, die er im wesentlichen mit folgenden Tätigkeiten begründet:
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