I.
Dem früheren Angeklagten wurde im vorliegenden Verfahren eine Vergewaltigung zur Last gelegt. Wegen dieses Vorwurfs ist er nach einer 10-tägigen Hauptverhandlung, die am Schöffengericht ihren Ausgang genommen hat und von dort an die Strafkammer verwiesen worden ist, durch Urteil des Landgerichts Bochum vom 11. April 2002 unter Einbeziehung einer anderen Freiheitsstrafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 3 Monaten verurteilt worden. Der Antragsteller war Pflichtverteidiger des ehemaligen Angeklagten. Er macht nun für die von ihm erbrachten Tätigkeiten eine Pauschvergütung geltend.
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