I.
Dem früheren Angeklagten wurde im vorliegenden Verfahren Raub und Vergewaltigung zur Last gelegt. Wegen dieser Vorwürfe ist er nach einer 2-tägigen Hauptverhandlung durch Urteil des Landgerichts Dortmund vom 16. Oktober 2001 zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt worden. Der Antragsteller war Pflichtverteidiger des ehemaligen Angeklagten. Er macht nun für die von ihm erbrachten Tätigkeiten eine Pauschvergütung geltend.
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