I.
Der Antragstellerin begehrt als gerichtlich bestellter Verteidiger des ehemaligen Angeklagten für seine Tätigkeit die Gewährung einer angemessenen Pauschgebühr in Höhe von 3.000,00 EUR.
Er ist dem ehemaligen Angeklagten durch Beschluss vom 22. Juli 2005 als Pflichtverteidiger beigeordnet worden. Erstmals tätig geworden ist er am 14. September 2004. Die Anklageschrift ist am 08. Juli 2005 beim Landgericht Hagen eingegangen.
Hinsichtlich seiner Tätigkeiten im Einzelnen wird auf die Stellungnahme des Leiters des Dezernats 10 vom 21. August 2006 Bezug genommen, die dem Antragsteller bekannt ist und in der dessen Tätigkeitsumfang zutreffend dargestellt ist.
II.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|