I.
Dem ehemaligen Angeklagten wurden in mehreren Verfahren Straftaten vorgeworfen. Gegen-stand des führenden Verfahren 230 Js 705/04 StA Paderborn war eine räuberische Erpressung. In diesem Verfahren ist der Antragsteller erstmals als Wahlverteidiger tätig geworden am 1. Juli 2004, seine Beiordnung zum Pflichtverteidiger erfolgte in der Hauptverhandlung am 3. März 2005.
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