I.
Den ehemaligen Angeklagten wurden im vorliegenden Verfahren erhebliche Verstöße gegen das BtM-Gesetz zur Last gelegt. Insgesamt waren allein beim Landgericht in mehreren Verfahren mehr als 10 Beteiligte angeklagt. Die Antragsteller sind deswegen vom Landgericht zu Freiheitsstrafen verurteilt worden. Die Urteile sind noch im Hauptverhandlungstermin rechtskräftig geworden.
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