1. Die Sache wird auf den Senat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen.
2. Dem Antragsteller wird über die nach dem Vergütungsverzeichnis hinausgehenden gesetzlichen Gebühren für die Verteidigung des Beschuldigten bis zum 3. April 2012 eine Pauschvergütung in Höhe von 10.000 € zuzüglich Mehrwertsteuer bewilligt.
3. Der Antrag auf Bewilligung eines Vorschusses wird abgelehnt.
I.
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