BGH, Beschluß vom 23.09.2003 - Aktenzeichen 4 StR 103/02
DRsp Nr. 2003/13641
Pauschalvergütung und Reisekosten
Der mit der An- und Abreise verbundene Zeitaufwand bleibt bei der Bestimmung der Höhe einer Pauschalvergütung außer Betracht, weil insofern gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 BRAGO ein Anspruch auf Erstattung der entstandenen Fahrt- und Übernachtungskosten sowie auf Zahlung eines Tages- und Abwesenheitsgeldes besteht.