OLG Düsseldorf - Urteil vom 11.05.2006
I-2 U 86/05
Normen:
ZPO § 91a ; ZPO § 99 Abs. 1 ; ZPO § 580 Nr. 6 ;

Patentrecht: Analoge Anwendung des § 580 Nr. 6 ZPO; Zulässigkeit der Anfechtung einer Kostenentscheidung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.05.2006 - Aktenzeichen I-2 U 86/05

DRsp Nr. 2008/5611

Patentrecht: Analoge Anwendung des § 580 Nr. 6 ZPO; Zulässigkeit der Anfechtung einer Kostenentscheidung

1. Die Vorschrift des § 580 Nr. 6 ZPO (Restitutionsklage) ist auch im Patentrecht (analoge) anwendbar. Die ZPO findet auf Verletzungsprozesse Anwendung mit Ausnahme derjenigen Vorschriften, die durch das Patentgesetz explizit abweichend geregelt werden. 2. § 99 Abs. 1 ZPO verhindert nur den Streit über den Kostentenor, wenn die materiell-rechtliche Entscheidung des Gerichts gar nicht angegriffen werden soll. In den Fällen, in denen das Gericht eine Entscheidung nach § 91 a ZPO fällt, ob als alleiniger Beschluss oder inzidenter innerhalb der Kostenentscheidung des Rechtsstreits, manifestiert sich die materiell-rechtliche Entscheidung des Gerichts in der Kostenentscheidung, so dass auch diese angegriffen werden kann.

Normenkette:

ZPO § 91a ; ZPO § 99 Abs. 1 ; ZPO § 580 Nr. 6 ;

Tatbestand: