Der angefochtene Beschluss wird dahingehend abgeändert, dass aufgrund des vollstreckbaren Beschlusses des Landgerichts Frankfurt am Main vom 07.03.2012 von den Antragsgegnern an Kosten 3.041,17 € (in Worten dreitausendeinundvierzig und 17/100) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 10.07.2012 an die Antragstellerin zu erstatten sind.
Der weitergehende Kostenfestsetzungsantrag der Antragstellerin wird zurückgewiesen. Die Beschwerde wird im Übrigen zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden den Antragsgegnern auferlegt.
Beschwerdewert: 1.779,55 €.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|