OVG Niedersachsen - Beschluß vom 26.03.1999
1 O 867/99
Fundstellen:
BRS 62, 803
Vorinstanzen:
VG Oldenburg, vom 02.02.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 4 B 3424/98

OVG Niedersachsen - Beschluß vom 26.03.1999 (1 O 867/99) - DRsp Nr. 1999/11253

OVG Niedersachsen, Beschluß vom 26.03.1999 - Aktenzeichen 1 O 867/99

DRsp Nr. 1999/11253

»Der Streitwert für ein Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO wird seiner Höhe nach nicht durch den Streitwert des vorausgegangenen Aussetzungsverfahrens begrenzt, weil das Abänderungsverfahren weder ein Rechtsmittelverfahren darstellt noch diesem gleichzusetzen ist.«

Gründe:

Die auf eine Herabsetzung des Streitwerts für das Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO gerichtete Beschwerde der Antragstellerin ist unbegründet.