OVG Niedersachsen - Beschluß vom 26.03.1999 1 O 867/99
Fundstellen:
BRS 62, 803
Vorinstanzen:
VG Oldenburg, vom 02.02.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 4 B 3424/98
OVG Niedersachsen - Beschluß vom 26.03.1999 (1 O 867/99) - DRsp Nr. 1999/11253
OVG Niedersachsen, Beschluß vom 26.03.1999 - Aktenzeichen 1 O 867/99
DRsp Nr. 1999/11253
»Der Streitwert für ein Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7VwGO wird seiner Höhe nach nicht durch den Streitwert des vorausgegangenen Aussetzungsverfahrens begrenzt, weil das Abänderungsverfahren weder ein Rechtsmittelverfahren darstellt noch diesem gleichzusetzen ist.«
Gründe:
Die auf eine Herabsetzung des Streitwerts für das Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7VwGO gerichtete Beschwerde der Antragstellerin ist unbegründet.
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