OVG Niedersachsen - Beschluß vom 13.04.1978
VIII OVG A 59/76
Normen:
BPflV § 16 Abs. 3 ; VwGO §§ 154 Abs. 3, § 161 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
VG Hannover, - Vorinstanzaktenzeichen I A 210/74

OVG Niedersachsen - Beschluß vom 13.04.1978 (VIII OVG A 59/76) - DRsp Nr. 1997/7466

OVG Niedersachsen, Beschluß vom 13.04.1978 - Aktenzeichen VIII OVG A 59/76

DRsp Nr. 1997/7466

1. Dem Beigeladene können die Kosten des Verfahrens nur dann auferlegt werden, wenn er Anträge gestellt oder Rechtsmittel eingelegt hat. 2. Eine schwierige Rechtsfrage (hier: nachträgliche Erhöhung von Pflegesätzen) braucht nach Erledigung der Hauptsache nicht mehr entschieden zu werden. Vielmehr entspricht es in einem solchen Fall der Billigkeit, die Kosten gegeneinander aufzuheben.

Normenkette:

BPflV § 16 Abs. 3 ; VwGO §§ 154 Abs. 3, § 161 Abs. 2 ;

Gründe:

I.