OVG Niedersachsen - Beschluß vom 11.01.2000 (1 L 4588/99) - DRsp Nr. 2000/4014
OVG Niedersachsen, Beschluß vom 11.01.2000 - Aktenzeichen 1 L 4588/99
DRsp Nr. 2000/4014
»1. Die Erteilung einer Befreiung von den Bestimmungen der Niedersächsischen Bauordnung kommt auch dann in Betracht, wenn das Gesetz für diesen Fall eine Ausnahmemöglichkeit eröffnet hat.2. Es bleibt unentschieden, ob eine Anlage, durch welche in bestimmten Intervallen Werbedias an eine auf einem anderen Buchgrundstück stehende Hauswand projiziert werden, § 4 Abs. 1NBauO verletzen. Jedenfalls kommt in diesen Fällen regelmäßig die Erteilung einer Befreiung in Betracht. Der Umstand, dass dies in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen geschehen kann, hindert die Annahme eines Befreiungstatbestandes (§ 86 Abs. 1 Nr. 1NBauO) nicht.3. Bei der Ausübung des nach § 86NBauO eröffneten Ermessens darf die Bauaufsichtsbehörde keine Gesichtspunkte anfahren, welche durch eine gesetzliche Regelung schon zu einem (anderen) speziellen Belang des öffentlichen Baurechts geworden ist. Soweit dies nicht der Fall ist, darf die Bauaufsichtsbehörde aber auch außerhalb des öffentlichen Baurechts, namentlich auf dem Gebiet des allgemeinen Polizeirechts liegende Umstände anführen.
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