OVG Niedersachsen - Beschluß vom 11.01.2000
1 L 4588/99
Normen:
GKG (1975) § 13 Abs. 1 ; GKG (2004) § 52 Abs. 1 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 1 KostRMoG) ; NBauO §§ 4 86 ; VwGO § 124 ;
Fundstellen:
BRS 63 Nr. 167
BRS 63, 734
BauR 2000, 1179
DÖV 2000, 340
NdsVBl 2000, 147
NiedersRpfl 2000, 302
UPR 2000, 318
Vorinstanzen:
VG Hannover - 4. Kammer - 4 A 2031/98 - 17.09.1999,

OVG Niedersachsen - Beschluß vom 11.01.2000 (1 L 4588/99) - DRsp Nr. 2000/4014

OVG Niedersachsen, Beschluß vom 11.01.2000 - Aktenzeichen 1 L 4588/99

DRsp Nr. 2000/4014

»1. Die Erteilung einer Befreiung von den Bestimmungen der Niedersächsischen Bauordnung kommt auch dann in Betracht, wenn das Gesetz für diesen Fall eine Ausnahmemöglichkeit eröffnet hat. 2. Es bleibt unentschieden, ob eine Anlage, durch welche in bestimmten Intervallen Werbedias an eine auf einem anderen Buchgrundstück stehende Hauswand projiziert werden, § 4 Abs. 1 NBauO verletzen. Jedenfalls kommt in diesen Fällen regelmäßig die Erteilung einer Befreiung in Betracht. Der Umstand, dass dies in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen geschehen kann, hindert die Annahme eines Befreiungstatbestandes (§ 86 Abs. 1 Nr. 1 NBauO) nicht. 3. Bei der Ausübung des nach § 86 NBauO eröffneten Ermessens darf die Bauaufsichtsbehörde keine Gesichtspunkte anfahren, welche durch eine gesetzliche Regelung schon zu einem (anderen) speziellen Belang des öffentlichen Baurechts geworden ist. Soweit dies nicht der Fall ist, darf die Bauaufsichtsbehörde aber auch außerhalb des öffentlichen Baurechts, namentlich auf dem Gebiet des allgemeinen Polizeirechts liegende Umstände anführen.