»... Die Voraussetzungen des § 24 BRAGebO sind vorliegend gegeben. Der angefochtene Verwaltungsakt ist geändert worden, da der Bekl. den Bescheid von 36 479,71 DM auf 34 900 DM ermäßigt hat. Daran anschließend ist das Verfahren insgesamt durch die übereinstimmenden Erklärungen der Parteien erledigt worden. An dem Zustandekommen dieser Erledigung haben die Prozeßbev. [Prozeßbevollmächtigten] des Kl. i. S. des § 24 BRAGebO »mitgewirkt«. Sie haben eine besondere, auf diese nichtstreitige Erledigung des Verfahrens gerichtete Tätigkeit entwickelt. ...