I. Die Klägerin beantragte beim Beklagten die Erteilung einer Teilungsgenehmigung. Gegen den ablehnenden Bescheid in der Fassung des diesen bestätigenden Widerspruchsbescheides hat die Klägerin am 4.1.1993 Klage erhoben. Mit anwaltlichem Schriftsatz vom 4.2.1993 hat sie unter Vorlage der ausgefüllten damals erforderlichen Formulare für die Erstinstanz Prozeßkostenhilfe unter Beiordnung ihrer Rechtsanwältin aus B. beantragt. Ob dieser Antrag dem Beklagten zugestellt oder übersandt worden ist, läßt sich der Gerichtsakte nicht entnehmen.
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