OLG Zweibrücken - Beschluß vom 30.04.1998 (3 W 107/98) - DRsp Nr. 1998/16789
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 30.04.1998 - Aktenzeichen 3 W 107/98
DRsp Nr. 1998/16789
»Sind bei der gerichtlichen Zwangsvollstreckung zur Aufenthaltsermittlung des Schuldners Anfragen beim Einwohnermeldeamt zu stellen, kann der Rechtsanwalt hierfür im Rahmen der Kostenfestsetzung keine gesonderte Gebühr nach §§ 120 Abs. 2, 11 Abs. 2 Satz 1 BRAGO in Ansatz bringen.«