OLG Zweibrücken - Beschluß vom 22.09.1998 (8 W 42/98) - DRsp Nr. 1999/1390
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 22.09.1998 - Aktenzeichen 8 W 42/98
DRsp Nr. 1999/1390
Wird ein Prozeß durch teilweise Klagerücknahme und anschließendes Anerkenntnis der Restforderung beendet, fällt eine Vergleichsgebühr nach § 23BRAGO nicht an.