OLG Zweibrücken - Beschluß vom 21.09.1988 (1 Ws 402/88) - DRsp Nr. 1995/8451
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 21.09.1988 - Aktenzeichen 1 Ws 402/88
DRsp Nr. 1995/8451
1. Wird ein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach erstinstanzlichem Urteil sieben Jahre lang nicht betrieben, so ist eine Fortsetzung des Verfahrens unzulässig. Es ist vielmehr entsprechend § 206aStPO einzustellen.
»2. Die Anwendung der Ausnahmeregelung des § 467 Abs. 3 S. 2 Nr. 2StPO ist ausgeschlossen, wenn die Schuld des Angeklagten im bisherigen Verfahren (hier: lediglich Strafbefehlsverfahren) noch nicht hinreichend sicher geklärt ist.«