OLG Zweibrücken - Beschluß vom 14.12.1994 (6 WF 91/94) - DRsp Nr. 1996/23222
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 14.12.1994 - Aktenzeichen 6 WF 91/94
DRsp Nr. 1996/23222
»Die Prüfungskompetenz des Urkundsbeamten und der im Festsetzungsverfahren gem. § 128BRAGO entscheidenden Gerichte umfaßt nicht die Frage, ob das Prozeßgericht Prozeßkostenhilfe hätte versagen müssen, weil ein Verfahren zur Verfügung stand, in dem das Prozeßziel mit geringeren Kosten erreichbar gewesen wäre.«