OLG Zweibrücken - Beschluß vom 08.07.1998 (2 WF 21/98) - DRsp Nr. 1999/1399
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 08.07.1998 - Aktenzeichen 2 WF 21/98
DRsp Nr. 1999/1399
»Versäumt der beigeordnete Rechtsanwalt die ihm vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle gesetzte Monatsfrist des § 128 Abs. 2BRAGO, so erlöschen sowohl seine Ansprüche gegen die Staatskasse nach § 123BRAGO als auch die Ansprüche auf weitere Vergütung nach § 124 BRAGO«