OLG Zweibrücken, vom 19.08.1986 - Aktenzeichen 2 Ws 19/86
DRsp Nr. 1992/10337
a. Sofortige Beschwerde (§ 464 Abs. 3 Satz 1 StPO a. F.) des Angeklagten gegen die ihn belastende Kosten- und Auslagenentscheidung bei Verfahrenseinstellung nach § 206 aStPO(a) ist zulässig.