OLG Zweibrücken, vom 17.10.1988 - Aktenzeichen 1 Ws 417/88
DRsp Nr. 1994/13703
a-b. Erstattung der notwendigen Auslagen, die einem Ä auf deutsches Auslieferungsersuchen verfolgten Ä Angeklagten im Auslieferungsverfahren des ersuchten Staates entstanden sind: (a) kein Anspruch auf Auslagen-Erstattung durch die Staatskasse, und zwar weder aufgrund sinngemäßer Anwendung der §§ 467, 467 aStPO über § 77IRG noch aufgrund entsprechender Anwendung der Rechtsgrundsätze des Auslieferungsverfahrens für das Kostenrecht des IRG; (b) kein Entschädigungsanspruch aufgrund der §§ 2, 7StrEG.