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1997
Sonstige
OLG
OLG Thüringen
OLG Thüringen - Beschluß vom 21.01.1997
1 Ws 8/97
Normen:
StPO
§
464
Abs.
2
, §
473
;
Fundstellen:
NStZ-RR 1997, 287
OLG Thüringen - Beschluß vom 21.01.1997 (1 Ws 8/97) - DRsp Nr. 1997/9250
OLG Thüringen,
Beschluß
vom 21.01.1997
- Aktenzeichen 1 Ws 8/97
DRsp Nr. 1997/9250
»Die isolierte Kostenentscheidung des Berufungsgerichts nach Rücknahme der Revision ist mit der sofortigen Beschwerde nicht anfechtbar.«
Normenkette:
StPO
§
464
Abs.
2
, §
473
;
Fundstellen
NStZ-RR 1997, 287
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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