OLG Stuttgart - Beschluß vom 23.09.1996 (2 W 53/96) - DRsp Nr. 1997/4148
OLG Stuttgart, Beschluß vom 23.09.1996 - Aktenzeichen 2 W 53/96
DRsp Nr. 1997/4148
»Bei der Bemessung des Streitwerts für den Anspruch auf Unterlassung der unberechtigten Werbung mit (unzutreffenden) Angaben über einen Spitzensportler sind dessen Möglichkeiten zu berücksichtigen, durch Vermarktung seiner Person hohe Einnahmen zu erzielen.«