OLG Stuttgart - Beschluß vom 10.07.1992 (2 Ws 59/92) - DRsp Nr. 1994/13390
OLG Stuttgart, Beschluß vom 10.07.1992 - Aktenzeichen 2 Ws 59/92
DRsp Nr. 1994/13390
Begründet die Staatsanwaltschaft ihre nach Urteilsverkündung, aber schon vor Zustellung eingelegte Revision mit der Verletzung materiellen Rechts, so ist eine hierauf abgegebene Stellungnahme des Verteidigers sachdienlich und löst eine Revisionsgebühr aus.