OLG Saarbrücken - Beschluß vom 05.09.1997 (1 Ws 121/97) - DRsp Nr. 1998/10164
OLG Saarbrücken, Beschluß vom 05.09.1997 - Aktenzeichen 1 Ws 121/97
DRsp Nr. 1998/10164
Bei einem umfangreichen Strafverfahren vor dem Schwurgericht mit schwieriger Beweislage sind die Kosten für die Anfertigung eines zweiten Aktenauszuges für den Angeklagten erstattungsfähig.