OLG Oldenburg - Beschluß vom 28.10.1993 (4 W 6/93) - DRsp Nr. 1994/13071
OLG Oldenburg, Beschluß vom 28.10.1993 - Aktenzeichen 4 W 6/93
DRsp Nr. 1994/13071
Ein DNA-Gutachten ist kein Blutgruppengutachten, da Gegenstand des Gutachtens nicht die Blutgruppen sondern vielmehr die Desoxyribonukleinsäure ist. Ein Sachverständiger ist danach nicht aus § 5 ZuSEG, sondern vielmehr gemäß §§ 3, 8 ZuSEG zu entschädigen.