Die Beschwerde der Landeskasse gegen den Beschluss des Landgerichts Osnabrück vom 1. Juni 2011 wird als unbegründet verworfen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
Rechtsanwalt ...war Verteidiger des Angeklagten in dem beim Landgericht Osnabrück anhängig gewesenen Strafverfahren, das am 15. Dezember 2010 mit dem Freispruch des Angeklagten und der Verpflichtung der Landeskasse zur Tragung der notwendigen Auslagen des Freigesprochenen endete. Dieser war angeklagt gewesen, unerlaubt mit Betäubungsmitteln in großen Mengen gehandelt zu haben. In der Anklageschrift war auch beantragt worden, den Verfall von 462.250 € als Wertersatz anzuordnen.
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