OLG Nürnberg - Urteil vom 09.11.1988 (9 U 1682/88) - DRsp Nr. 1998/11199
OLG Nürnberg, Urteil vom 09.11.1988 - Aktenzeichen 9 U 1682/88
DRsp Nr. 1998/11199
»1) Zur Rechtsnatur der einseitigen Erledigterklärung2) Die einseitige Erledigterklärung führt auch denn zur Klageabweisung, wenn die Klage bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung zulässig und begründet war, ein erledigendes Ereignis also überhaupt nicht eingetreten ist.«