OLG Nürnberg - Beschluß vom 28.10.1992 (4 W 21231/92) - DRsp Nr. 1998/11087
OLG Nürnberg, Beschluß vom 28.10.1992 - Aktenzeichen 4 W 21231/92
DRsp Nr. 1998/11087
»Eine aus mehreren Rechtspersönlichkeiten gebildete Arbeitsgemeinschaft zum Zweck der gemeinsamen Durchführung eines Bauprojekts ist eine BGB -Gesellschaft. Der von dieser Arbeitsgemeinschaft beauftragte Rechtsanwalt hat so viele Auftraggeber, wie die Arbeitsgemeinschaft Gesellschafter hat.«