OLG Nürnberg - Beschluß vom 22.05.1991
10 WF 1233/92
Normen:
ZPO §§ 93, 323 ;
Fundstellen:
FuR 1992, 306

OLG Nürnberg - Beschluß vom 22.05.1991 (10 WF 1233/92) - DRsp Nr. 1998/11280

OLG Nürnberg, Beschluß vom 22.05.1991 - Aktenzeichen 10 WF 1233/92

DRsp Nr. 1998/11280

In einem Unterhaltsabänderungsverfahren, das der klagende Unterhaltsverpflichtete mit dem Ziel des völligen Wegfalls des Unterhalts führt und das er damit begründet, daß der Unterhaltsanspruch wegen Zusammenlebens des Unterhaltsberechtigten mit einem nichtehelichen Partner nicht mehr besteht, trägt er gem. § 93 ZPO auch dann die Kosten des Rechtsstreits, wenn der Unterhaltsberechtigte ihm zuvor das Zusammenleben mit dem neuen Partner nicht von sich aus angezeigt hat.

Normenkette:

ZPO §§ 93, 323 ;
Fundstellen
FuR 1992, 306