OLG Nürnberg - Beschluß vom 19.12.1992 (10 WF 3765/91) - DRsp Nr. 1998/11299
OLG Nürnberg, Beschluß vom 19.12.1992 - Aktenzeichen 10 WF 3765/91
DRsp Nr. 1998/11299
Ein Kostenfestsetzungsbeschluß, dem eine falsche Kostenrechnung zugrundeliegt, kann im Beschwerdeverfahren jedenfalls soweit abgeändert werden, daß er demjenigen entspricht, der bei Zugrundelegung einer richtigen Kostenrechnung erlassen worden wäre.