OLG Nürnberg - Beschluß vom 19.07.1989 (7 WF 2136/89) - DRsp Nr. 1998/11185
OLG Nürnberg, Beschluß vom 19.07.1989 - Aktenzeichen 7 WF 2136/89
DRsp Nr. 1998/11185
»Ein die Niederschlagung von Gerichtskosten nach § 8GKG rechtfertigender offensichtlicher und schwerer Verfahrensfehler liegt nicht schon dann vor, wenn ein Gericht zum Termin vorsorglich einen Dolmetscher für einen griechischen Staatsangehörigen, (Antragsteller) lädt, sich diese Ladung aber als überflüssig erweist, weil dem Gericht bekannt - der Antragsteller seit knapp 6 Jahren mit einer Deutschen verheiratet wer und Lehrer bei einer Bezirksregierung ist.«