OLG Nürnberg - Beschluß vom 07.11.1989 (3 W 3483/89) - DRsp Nr. 1998/11174
OLG Nürnberg, Beschluß vom 07.11.1989 - Aktenzeichen 3 W 3483/89
DRsp Nr. 1998/11174
»Im Warenzeichenverletzungsprozeß sind die Kosten eines mitwirkenden Patentanwalts auch dann erstattungsfähig, wenn dieser mit dem die Partei vertretenden Prozeßbevollmächtigten eine gemeinsame Kanzlei betreibt.«