OLG Naumburg - Urteil vom 26.06.1996 (8 UF 73/96) - DRsp Nr. 1997/2483
OLG Naumburg, Urteil vom 26.06.1996 - Aktenzeichen 8 UF 73/96
DRsp Nr. 1997/2483
»1. Es verstößt gegen das verfassungsrechtliche Willkürverbot (Art. 103 Abs. 1GG), wenn die Sach- und Rechtslage erörtert, den Klägern für den gestellten Antrag Prozeßkostenhilfe bewilligt wird und danach deren Klage wegen mangelnden Rechtsschutzbedürfnisses oder rechtsmißbräuchlichen Verhaltens abgewiesen wird.2. Das Gebot der fairen Verfahrensgestaltung erfordert es, daß auf solche Gesichtspunkte ausdrücklich hingewiesen wird, damit die Partei ihr prozessuales Verhalten hierauf einrichten kann.3. Ein Urteil leidet an einem schweren Verfahrensmangel, wenn aus den Gründen nicht zu entnehmen ist, worauf letztlich die Klageabweisung gestützt wird.4. Wird in einem Scheidungsverbund der nacheheliche Unterhalt nicht als Verbundantrag geltend gemacht, führt dies für nicht zum Ausschluß des materiellen nachehelichen Unterhaltsanspruches.«