Das Amtsgericht hat dem Antrag entsprechend Rechtsanwältin H. durch Beschluss vom 12.12.2000 als Prozessbevollmächtigte beigeordnet. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Antragstellerin ihren Wohnsitz schon in B., die Prozessbevollmächtigten firmierten unter einer Anschrift in E. und in B., hatten jedoch ausdrücklich den Antrag gestellt, einen Anwalt der Sozietät in E. beizuordnen.
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