OLG München - Urteil vom 21.06.1993 (2 UF 1150/92) - DRsp Nr. 1998/15218
OLG München, Urteil vom 21.06.1993 - Aktenzeichen 2 UF 1150/92
DRsp Nr. 1998/15218
»1. Wenn ein Ehegatte das im hälftigen Miteigentum stehende Haus ersteigert und dabei im geringsten Gebot verdeckte Eigentümergrundschulden enthalten sind, können die Ehegatten vertraglich eine andere Aufhebung der Gemeinschaft als durch Bildung von Teilgrundschulden und Teilung in Natur vereinbaren.2. Materiell-rechtliche und kostenrechtliche Konsequenzen einer in erster Instanz unterlassenen Erledigungserklärung.«