OLG München - Urteil vom 13.08.1985 (25 U 3021/85) - DRsp Nr. 1998/15519
OLG München, Urteil vom 13.08.1985 - Aktenzeichen 25 U 3021/85
DRsp Nr. 1998/15519
Beantragt der Kläger hilfsweise die Verweisung an das zuständige Gericht und erklärt er später die Hauptsache einseitig für erledigt, so hat das Berufungsgericht, wenn es sich für unzuständig hält, nicht den Rechtsstreit zu verweisen, sondern die Berufung gegen die Abweisung als unzulässig zurückzuweisen.