OLG München - Beschluß vom 30.11.1992 (11 W 2416/92, 11 W 2521/92) - DRsp Nr. 1998/14763
OLG München, Beschluß vom 30.11.1992 - Aktenzeichen 11 W 2416/92, 11 W 2521/92
DRsp Nr. 1998/14763
»Mahnanwaltskosten sind nicht erstattungsfähig, wenn mit einem Widerspruch gegen den Mahnbescheid zu rechnen ist. Hierfür ist ausreichend, daß der Schuldner den Anspruch vorprozessual bestreitet. Ob er hierbei anwaltlich vertreten ist, ist nicht entscheidungserheblich.«