OLG München - Beschluß vom 30.07.1981 (2 Ws 777/81) - DRsp Nr. 1996/22520
OLG München, Beschluß vom 30.07.1981 - Aktenzeichen 2 Ws 777/81
DRsp Nr. 1996/22520
»Die gesetzliche Entschädigung nach § 220 Abs. 3StPO erfaßt nur die ab der Ladung zur Vernehmung, nicht auch die zuvor auf den Auftrag des Angeklagten hin bei der Erstattung eines schriftlichen Gutachtens erbrachten Leistungen eines Sachverständigen.«