LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 10510/92
OLG München - Beschluß vom 27.09.1994 (11 W 2327/94) - DRsp Nr. 1998/14162
OLG München, Beschluß vom 27.09.1994 - Aktenzeichen 11 W 2327/94
DRsp Nr. 1998/14162
»Werden Kläger und Drittwiderbeklagter hinsichtlich verschiedener Gegenstände gleichzeitig in einem Verfahren von demselben Prozeßbevollmächtigten vertreten, so handelt es sich um eine Angelegenheit mit verschiedenen Gegenständen.«