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1994
Sonstige
OLG
OLG München
OLG München - Beschluß vom 27.04.1994
11 W 1312/94
Normen:
BRAGO
§
6
Abs.
1
;
ZPO
§
50
Abs.
2
;
Fundstellen:
MDR 1994, 735
OLGReport-München 1994, 240
Vorinstanzen:
LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen
32 O 26224/88
OLG München - Beschluß vom 27.04.1994 (11 W 1312/94) - DRsp Nr. 1998/12781
OLG München,
Beschluß
vom 27.04.1994
- Aktenzeichen 11 W 1312/94
DRsp Nr. 1998/12781
Die Vertretung eines nicht rechtsfähigen Vereins - hier auf der Passivseite - führt nicht zu einer Gebührenerhöhung nach §
6
BRAGO
.
Normenkette:
BRAGO
§
6
Abs.
1
;
ZPO
§
50
Abs.
2
;
Vorinstanz: LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen
32 O 26224/88
Fundstellen
MDR 1994, 735
OLGReport-München 1994, 240
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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