OLG München - Beschluß vom 26.02.1987 (2 Ws 176/87 K) - DRsp Nr. 1998/8685
OLG München, Beschluß vom 26.02.1987 - Aktenzeichen 2 Ws 176/87 K
DRsp Nr. 1998/8685
Fehlt es an einer wichtigen Verfahrensvoraussetzung (hier: Eröffnungsbeschluß), so ist es unbillig, den Angeklagten mit seinen notwendigen Auslagen zu belasten, auch wenn eine Verurteilung mit Sicherheit erfolgt wäre.