OLG München - Beschluß vom 25.05.1982 (2 Ws 607/82 K) - DRsp Nr. 1998/8668
OLG München, Beschluß vom 25.05.1982 - Aktenzeichen 2 Ws 607/82 K
DRsp Nr. 1998/8668
Dolmetscherkosten, welche die Staatskasse dem Pflichtverteidiger im Wege des Aufwendungsersatzes für die Hinzuziehung zu Gesprächen zwischen dem Verteidiger und dem Beschuldigten erstattet hat, können dem Verurteilten nicht auferlegt werden.