LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 19 O 3449/92
OLG München - Beschluß vom 24.01.1994 (11 W 2972/93) - DRsp Nr. 1998/12874
OLG München, Beschluß vom 24.01.1994 - Aktenzeichen 11 W 2972/93
DRsp Nr. 1998/12874
Da ein Rechtssatz nicht existiert, wonach eine Partei verpflichtet ist, den für sie kostengünstigeren Wahlgerichtsstand zu wählen, braucht sich ein Versicherungsnehmer bei der gerichtlichen Auseinandersetzung mit seinem Versicherer nicht auf den Gerichtsstand der Agentur verweisen zu lassen.