I. Der Antragsteller begehrte im Wege der einstweiligen Verfügung von dem Antragsgegner die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung hinsichtlich einer pressemäßigen Behauptung.
Der Antragsgegner ist Verleger des ... In der Ausgabe vom 20.4.1991 wurde über den Antragsteller behauptet, daß er mit bürgerlichem Namen ... heiße, obgleich er durch Adoption den jetzigen Namen trägt.
Im ersten mündlichen Verhandlungstermin gab der Antragsgegner die verlangte strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Daraufhin erklärten die Parteien den Verfügungsrechtsstreit unter Stellung wechselseitiger Kostenanträge übereinstimmend für erledigt.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|