LG Ingolstadt, - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 279/90
OLG München - Beschluß vom 22.11.1991 (11 W 2557/91) - DRsp Nr. 1998/14301
OLG München, Beschluß vom 22.11.1991 - Aktenzeichen 11 W 2557/91
DRsp Nr. 1998/14301
Die Kosten für Privatgutachten und Ermittlungen können nur dann ertstattet verlangt werden, wenn Gutachten/Ermittlungen unmittelbar dem Rechtsstreit dienen; die Prüfung der Einstandspflicht bei einem Versicherer erfüllt diese Voraussetzungen nicht.